
Informationen zu Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kantons St.Gallen
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Selbstkontrolle
Das Thema Selbstkontrolle macht auch vor den Schwimmbad-Betreibern nicht halt. Jeder Badbetreiber muss über ein Selbstkontrollkonzept verfügen.
Badeplätze an Flüssen und Seen, die nicht als eigentliche Badeanstalt mit Kasse und Bademeister betrieben werden, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Entscheidend ist, den Betrieb mit seinen Stärken und Schwachstellen zu beschreiben, die Gefahren und Risiken zu erkennen und Wege zu erarbeiten, diese zu eliminieren, zu reduzieren oder das Vorgehen aufzuzeigen, wie mit ihnen umgegangen wird.
Durch das konsequente Führen von Kontrollblättern sichern sich die Verantwortlichen vor ungerechtfertigten Forderungen bei Schadensfällen ab.
Für Fragen beim Erstellen des Konzeptes stehen wir gerne zur Verfügung.