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Tierschutz

Hund hinter einem Loch in der Scheunentür

Wer mit Tieren umgeht, hat - soweit es der Verwendungszweck zulässt - für deren Wohlbefinden zu sorgen. Der Veterinärdienst des Kantons St.Gallen überwacht die Einhaltung der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung auf Kantonsgebiet und ist mit dessen Vollzug beauftragt.

 

Vollzug bedeutet nicht nur die Rechtsanwendung und Kontrolle der Vorschriften, sondern auch das Anordnen und Durchsetzen von Verbesserungen bei Auftreten von Mängeln oder Missständen im Rahmen der Gesetzgebung.