
Informationen zu Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Kantons St.Gallen
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Kennzeichnung
Wir alle werden immer ein wenig internationaler - unsere Lebensmittel auch. Dadurch wird eine vollständige, korrekte Deklaration auf Lebensmitteln immer wichtiger.
Der Konsument möchte wissen, woher sein Lebensmittel und dessen Zutaten stammen. Da die Zahl der Allergiker in der Bevölkerung stetig zunimmt, ist die korrekte Deklaration der Zutaten und der Zusatzstoffe unabdingbar. Kurz, der Konsument möchte vollumfänglich informiert werden, er möchte wissen was er isst. Die Angaben auf den Lebensmitteln müssen den Tatsachen entsprechen und dürfen keine falschen Erwartungen wecken. Heilanpreisungen auf Lebensmitteln sind verboten.
Die Überprüfung der Kennzeichnung dient dazu, zu kontrollieren, ob die vorverpackten Lebensmittel gesetzeskonform bezeichnet sind. Dabei ist zu beachten, dass:
- die Kenzeichnung an einer gut sichtbaren Stelle angebracht ist,
- die Schrift in einer gut lesbaren Grösse und unverwischbar angebracht ist,
- die Zutaten in mengenmässig absteigender Form aufgezählt werden,
- alle Zutaten aufgezählt und in einer offiziellen Landessprache angegeben werden,
- der Hersteller ersichtlich ist,
- ein Verbrauchsdatum oder ein Mindest Haltbarkeits- Datum angegeben ist
Sie können Ihre Etiketten zur Überprüfung an das AVSV schicken. Diese Dienstleistung ist kostenpflichtig und wird nach Aufwand berechnet.
Um eine korrekte Kennzeichnung von Lebensmitteln zu erstellen, werden i.a. folgende Gesetzestexte, Verordnungen und Vorschriften benötigt:
- Die neue Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung neues Fenster LGV (SR 817.02) vom 23.11.05: sie enthält einerseits den allgemeinen Teil der ehemaligen LMV. In diesem Teil werden u.a. die Bedingungen erläutert, welche gegeben sein müssen, damit ein Lebensmittel überhaupt zulässig ist; zudem werden die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften dargelegt. Der spezielle Teil der ehemaligen LMV, welcher die Vorschriften für die einzelnen Lebensmittelkategorien beschrieb, ist jetzt neu in spezifische Verordnungen für die einzelnen Lebensmittelgruppen aufgeteilt.
- Die neue Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln neues Fenster LKV (SR 817.022.21) enthält alle Kennzeichnungsvorschriften der ehemaligen LMV und die ehemalige Nährwertverordnung.
- Die Zusatzstoffverordnung ZuV neues Fenster (SR 817.022.31) enthält als wichtigsten Teil eine Anwendungsliste, in der aufgeführt wird, in welchen Lebensmitteln welche Zusatzstoffe verwendet werden dürfen.
- Die Deklarationsverordnung neues Fenster (SR 941.281) legt fest, wie Volumen oder Gewicht auf Produkten anzugeben sind.
- Die Vorschriften der Preisbekanntgabeverordnung PBV neues Fenster (SR 942.211) haben zum Zweck, dass Preise klar und miteinander vergleichbar sind und irreführende Preisangaben verhindert werden.