Accesskeys

Gesetzl. Grundlage

Flüssigkeit wird für die Analyse abgemssen

Das Lebensmittelgesetz LMG ist die rechtliche Basis für alle untergeordneten Verordnungen im Bereich der Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände.

Allgemein

Das Lebensmittelgesetz LMG (SR 817.0) beschreibt die Rechte und Pflichten der Kontrollbehörden und der Personen/Firmen, welche in diesem Bereich tätig sind.

 

Das Gesetz bezweckt

  • Die Konsumentinnen und Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können
  • den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln sicherzustellen
  • die Konsumentinnen und Konsumenten im Zusammenhang mit Lebensmitteln vor Täuschungen zu schützen


Das Gesetz erfasst

  • das Herstellen, Behandeln, Lagern, Transportieren und Abgeben von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen
  • das Kennzeichnen und Anpreisen von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen
  • die Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen
  • die landwirtschaftliche Produktion, soweit sie der Herstellung von Lebensmitteln dient

Im Bereich Lebensmittel

Die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung LGV (SR 817.02) vom 23.11.05 enthält einerseits den allgemeinen Teil der ehemaligen LMV. In diesem Teil werden u.a. die Bedingungen erläutert, welche gegeben sein müssen, damit ein Lebensmittel überhaupt zulässig ist; zudem werden die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften dargelegt.

 

Der spezielle Teil der ehemaligen LMV, welcher die Vorschriften für die einzelnen Lebensmittelkategorien beschrieb, ist jetzt in spezifische Verordnungen für die einzelnen Lebensmittelgruppen aufgeteilt.

 

Die Verordnung über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln LKV (SR 817.022.21) enthält alle Kennzeichnungsvorschriften der ehemaligen LMV und die ehemalige Nährwertverordnung.

 

In der Zusatzstoffverordnung ZuV (SR 817.022.31) wird beschrieben in welchen Lebensmitteln welche Zusatzstoffe verwendet werden dürfen.

 

Die Fremd- und Inhaltsstoffverordnung FIV (SR 817.021.23) nennt die zugelassenen Höchstwerte (Toleranz- und Grenzwerte) u.a. für Pestizide, Schwermetalle, Tierarzneimittel, mikrobielle Toxine, Radionuklide und andere Fremd- und Inhaltsstoffe.

 

Die Hygieneverordnung HyV (SR 817.024.1) beschreibt einerseits allgemeine hygienische Anforderungen an Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände, Räume, Einrichtungen und Personal. Andererseits werden in einem Anhang die maximal zulässigen Mengen an Bakterien, Hefen und Schimmel (Toleranz- und Grenzwerte für einzelne Arten von Mikrorganismen) in verschiedenen Arten von Produkten aufgeführt.

Im Bereich Gebrauchsgegenstände

Die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung LGV (SR 817.02) vom 23.11.05 ist die Hauptverordnung bzgl. Gebrauchsgegenständen und nimmt mindestens in kurzer Form Bezug auf alle Kategorien.

 

Die Verordnung über Bedarfsgegenstände (SR 817.023.21) enthält die detailierten Bestimmungen über Bedarfsgegenstände aus Metall oder Metalllegierungen, aus Kunststoff, Zellglasfolien (Cellophan), Keramik, Glas, Email und ähnlichen Materialien, Papier und Karton, aktive und intelligente Materialien und Gegenstände, Paraffine, Wachse und Farbstoffe.

 

In der Verordnung über kosmetische Mittel VKos (SR 817.023.31) werden einerseits u.a. die in Kosmetika zugelassenen Farbstoffe, Konservierungsmittel und UV-Filtersubstanzen aufgelistet, andererseits die in Kosmetika verbotenen Stoffe.

 

Die Verordnung über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel (SR 817.023.41) regelt die Bereiche nickelhaltige Gegenstände für den Hautkontakt, Piercing, Tätowierung, Permanent-Make-up und verwandte Praktiken, afokale kosmetische Kontaktlinsen, Gebrauchsgegenstände für Säuglinge und Kleinkinder, Entflammbarkeit und Brennbarkeit textiler Materialien, chemische Stoffe in textilen Materialien und Ledererzeugnissen, Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel.

 

Die Spielzeugverordnung VSS (SR 817.044.1) definiert chemische und physikalische Anforderungen an Spielzeuge und beschreibt die Kennzeichnungsvorschriften (z.B. Warnhinweise).

 

Die Verordnung über Druckgaspackungen VDp (SR 817.023.61) regelt die Beschaffenheit der Behälter, die Treibmittel, die Etikettierung und die nötigen Sicherheitsvorkehrungen inkl. die amtliche bzw. Selbstkontrolle.